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Seeluft
Hotel garni
Krabbengrund 6
25761 Büsum
Tel: 04834 - 9700
info@buesum-seeluft.de
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel garni Seeluft Büsum

1. Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax, Brief oder über unser Kontaktformular auf der Homepage gilt als verbindlich. Die Bestätigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Mail, per Fax oder Brief. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Eine Änderung der Ausstattung des Zimmers bleibt dem Anbieter vorbehalten. Der Anbieter ist berechtigt, das Zimmer bei Bedarf z.B. kurzfristig notwendige gewordene Reparaturarbeiten zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Anbieter nicht. Die Benutzung der Wege zum Hotel, dem Zimmer, der Treppen und der sonstigen Räumlichkeiten des Hotels sowie des Gartens und der Terrassen und Balkone erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Zahlungsbedingungen/Zimmerpreise/ Stornierungsbedingungen
Zimmerpreise und Leistungen entnehmen Sie bitte der Preisliste oder erhalten Sie auf Anfrage vom Anbieter.

Die Zahlung ist bei Anreise per Ec-Karte oder in bar zu begleichen. Die Kurtaxe ist am Anreisetag per Ec-Karte oder in bar zu entrichten.

Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bis zu 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden keine Stornogebühren erhoben.
Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn werden 90% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.

3. An-/Abreise
Die Anreise im Hotel kann ab 14 Uhr erfolgen. Am Abreisetag muss das Zimmer bis 10:30 Uhr geräumt sein.

4. Mindestaufenthalt
Auf Anfrage.

5. Tiere
Haustiere sind in unserem Hotel leider nicht erlaubt.

6. Haftung
Der Anbieter haftet, bei wirksam zustande gekommenem Gastaufnahmevertrag, bei Nichtbereitstellung des Hotelzimmers mit dem bereits gezahlten Übernachtungspreis. Sollte die Bereitstellung des Zimmers aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Für kurzfristige Ausfälle von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche.
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an dem Hotel/ Zimmer bzw. der Einrichtungsgegenständen während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust der Wohnungsschlüssel haftet der Gast mit 400€ da es sich um eine Schließanlage handelt.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll es im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.